ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) der Firma Galaktika Reisen(nachfolgend Reisebüro genannt) 1. Geltung Das Reisebüro verwaltet die Fahrkartenverkäufe, Reservierungen und Vermittlung der Serviceleistungen für die verschiedenen Reiseveranstaltern, Privatpersonen und Leistungsträger wie Reiseveranstalter, Fluggesellschaften, Bus- und Schiffunternehmen. Im Falle einer Buchung kommt der die Reise/Leistung betreffende Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Reiseveranstalter/Leistungsträger zustande. Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Reisen/Leistungen erfolgen. Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter oder Leistungsträger wird insoweit verwiesen. Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Leistungsträger, Reiseveranstalter) vermittelt werden, kann für diese Reise-/Leistungsverträge auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen. 2. Abwicklung Die Buchungsabwicklung (Reisereservierung, Buchungsbestätigung, Buchungsverfolgung usw.) erfolgt generell über Internetbuchungssystem (nachstehend abgekürzt „System“ genannt). Buchungsanfragen können auch telefonisch, schriftlich, per fax oder E-Mail erfolgen. Die Anmeldung einer Agentur bzw. einer Transportfirma wird erst dann rechtswirksam, wenn sie eine Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung innerhalb von 7 Tagen nach der Anmeldung im System an uns zugeschickt haben. Danach erhalten Sie eine Bestätigung, die es Ihnen erlaubt, Buchungen in unserem System durchzuführen. 3. Zahlung Bei allen vom Reisebüro vermittelten Reisen und Reiseleistungen muss die Zahlung vor Reiseantritt und spätestens bei Aushändigung der Unterlagen erfolgen. Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich und wann diese fällig ist, wird auf der Buchungsbestätigung gesondert angegeben 4. Leistungsänderungen Die von den Luftverkehrsgesellschaften und Veranstaltern veranlassten oder aufgrund betriebsnotwendiger anderweitiger Umstände notwendig werdenden Änderungen der Streckenführung von Flügen und anderen Beförderungsmöglichkeiten, deren Flugzeiten, Abflug- und Ankunftsflughafen, einschließlich des Einsatzes anderer Fluggeräte und Fluglinien, bleibt den Luftverkehrsgesellschaften vorbehalten. Hierfür übernimmt das Reisebüro keinerlei Haftung. 5. Rücktritt Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch ausdrückliche Erklärung von der Reise zurücktreten (Stornierung). Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Im Falle des Rücktritts kann das Reisebüro bereits verauslagte oder noch zu verauslagende Aufwendungen gegenüber dem Reiseveranstalter, dem Hotelier, dem Reeder, der Flugverkehrsgesellschaft oder sonstigen Leistungsträgern von Ihnen einfordern. Dieser Aufwendungsersatzanspruch kann sich bis auf den vollen Reisepreis belaufen. Das Reisebüro ist hierbei nicht verpflichtet, Grund und Höhe der auf diese Weise an Sie weitergegebenen Rücktritts- und Stornokostenaufwendungen zu prüfen. Dem Reisebüro steht grundsätzlich neben den Stornogebühren des Leistungsträgers eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 EURO pro stornierte Person zu. 6. Haftung Für die vermittelten Reiseleistungen erbringt das Reisebüro Fremdleistungen soweit sich aus der Reisebestätigung nichts Gegenteiliges ergibt. Wir haften daher nicht selbst für die ordnungsgemäße Durchführung dieser vermittelten Fremdleistungen. Die vertragliche Haftung des Reisebüros aus der Vermittlungstätigkeit ist auf den eineinhalbfachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Das Reisebüro ist in diesen Fällen nicht zur Rückzahlung des Reisepreises oder Teilen des Reisepreises verpflichtet, soweit auf Seiten des Reisebüros bereits etwaige Aufwendungen entstanden oder Zahlungen an den Reiseveranstalter erbracht worden sind. Das Reisebüro wird Sie im Auftrag des Reiseveranstalters vor Vertragsschluss über notwendige Pass- und Visumerfordernisse, einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichten. Für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten sind Sie alleine verantwortlich. Das Reisebüro haftet auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie das Reisebüro mit dessen Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass das Reisebüro die Verzögerung zu vertreten hat. Sie sind im Übrigen für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Informieren Sie sich grundsätzlich über aktuelle IMPFVORSCHRIFTEN Ihres Zielgebietes vor Reiseantritt bei Ihren Hausarzt. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen die Nichtbefolgung ist durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch das Reisebüro bedingt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Auskünften übernimmt das Reisebüro, bei pflichtgemäßer Erkundigung bei den zuständigen Stellen und Behörden, keine Gewähr. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie möglicherweise für den Krankheitsfall im Ausland nicht ausreichend durch Ihre Krankenkasse versichert sind. Insbesondere können Krankenrücktransporte einen erheblichen Vermögensschaden verursachen. Informieren Sie sich vor der Reise bei Ihrer Krankenkasse über den Umfang der Abdeckung. 7. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht. 8. Schlussbestimmung Sie werden gem. § 33 BDSG, § 3 Abs. 5 TDDSG und § 12 Abs. 6 MDStV darauf hingewiesen, dass die Angaben, die Sie im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses machen (insbesondere Name und Anschrift), vom Reisebüro in dem für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren gespeichert, erhoben, verarbeitet und genutzt werden (§ 5 Abs. 1 TDDSG und § 15 Abs. MDStV). Sie werden außerdem darauf hingewiesen, dass Reisebüro Nutzungs- und Abrechnungsdaten im Rahmen des § 6 Abs. 1 TDDSG und des § 15 Abs. 2 MDStV erhebt, verarbeitet und nutzt. 9. Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist der Sitz des Reisebüros. |